AGB

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Zwischen den Parteien wurde vereinbart, dass der Vermieter dem Mieter die Unterkunft wie unten beschrieben zu den folgenden Bedingungen vermietet:

Es wurde zwischen den Parteien vereinbart, dass der Vermieter dem Mieter die Unterkunft wie unten beschrieben zu den folgenden Bedingungen vermietet:

1. GEGENSTAND DES MIETVERTRAGS

Die Unterkunft wird möbliert als « location courte durée » für den unten angegebenen Zeitraum vermietet. Die Unterkunft befindet sich an der in der Sektion Details angegebenen Adresse.

1. ZWECK DES MIETVERTRAGS

Die Unterkunft wird möbliert als « short term rental » für den unten angegebenen Zeitraum vermietet. Die Unterkunft befindet sich an der in Abschnitt Details angegebenen Adresse.

2. MIETBEDINGUNGEN

Der Vermieter vermietet dem Mieter die Unterkunft für den unten angegebenen Zeitraum. Der Aufenthalt ist nicht verlängerbar. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die Unterkunft spätestens am Checkout-Datum zur in der Sektion Details angegebenen Checkout-Zeit vollständig geräumt zu haben und dem Vermieter die Schlüssel zu übergeben.

Die Anzahl der anwesenden Personen ist in der Sektion Details angegeben. Zu Beginn der Vermietung übergibt der Vermieter dem Mieter die Schlüssel und die Anweisungen zur Unterkunft.

Die Parteien haben vereinbart, den unten angegebenen Mietpreis für die gesamte Aufenthaltsdauer festzulegen.

Um die Reservierung der Unterkunft vorzunehmen, muss der Mieter dem Vermieter diesen unterzeichneten Mietvertrag zurückgeben. Der Mieter muss bei der Ankunft dem Vermieter seinen Ausweis vorzeigen.

2. MIETBEDINGUNGEN

Der Vermieter vermietet dem Mieter die Unterkunft für den unten angegebenen Zeitraum. Der Aufenthalt ist nicht verlängerbar. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die Unterkunft spätestens am Checkout-Datum zur in der Sektion Details angegebenen Checkout-Zeit vollständig geräumt zu haben und dem Vermieter die Schlüssel zu übergeben.

Die Anzahl der anwesenden Personen ist in der Sektion Details angegeben. Zu Beginn der Vermietung übergibt der Vermieter dem Mieter die Schlüssel und die Anweisungen zur Unterkunft.

Die Parteien haben vereinbart, den unten angegebenen Mietpreis für die gesamte Aufenthaltsdauer festzulegen.

Um die Reservierung der Unterkunft vorzunehmen, muss der Mieter dem Vermieter diesen unterzeichneten Mietvertrag zurückgeben. Der Mieter muss bei der Ankunft dem Vermieter seinen Ausweis vorzeigen.

3. KAUTION

Am Tag vor dem Einzug ermächtigt der Mieter den Vermieter, eine Kaution (Kreditkartenabdruck) in der in der Sektion Details angegebenen Höhe vorzunehmen, um Schäden und/oder Beschädigungen der Unterkunft sowie des Mobiliars und der Gegenstände, die die Unterkunft ausstatten, die durch den Mieter verursacht wurden, sowie den Verlust von Schlüsseln oder Gegenständen abzudecken.

Diese Kaution wird dem Mieter 48 Stunden nach dem Checkout zurückerstattet, sofern die Unterkunft bei der Rückgabe der Schlüssel in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.

3. KAUTION

Am Tag vor dem Einzug ermächtigt der Mieter den Vermieter, eine Kaution (per Bankkarte) in der im Abschnitt Details angegebenen Höhe zu hinterlegen, um Schäden und/oder Schäden an der Unterkunft und dem Mobiliar, die durch den Mieter verursacht wurden, sowie den Verlust von Schlüsseln oder Gegenständen abzudecken.

Diese Kaution wird dem Mieter 48 Stunden nach dem Auszug zurückerstattet, sofern die Unterkunft bei Rückgabe der Schlüssel in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.

4. PFLICHTEN DES MIETERS

Tiere und Tabakkonsum sind in der Unterkunft nicht erlaubt.

Kein Lärm, der die Nachbarn stören könnte.

Nutzung des Internets unter Beachtung der Hadopi-Gesetze.

Der Mieter kann gegen den Vermieter keinen Rechtsbehelf einlegen im Falle von Diebstahl und Schäden in der Unterkunft.

4. PFLICHTEN DES VERMIETERS

Tiere und Tabakkonsum sind in der Unterkunft nicht erlaubt.

Kein Lärm, der die Nachbarn stören könnte.

Nutzung des Internets unter Beachtung der Hadopi-Gesetze.

Der Mieter kann im Falle von Diebstahl und Schäden in der Unterkunft keine Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen.

5. INTERNETAUFZUGANG

« Der Mieter verpflichtet sich beim Internetzugang, diesen Zugang nicht zu Zwecken der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder öffentlichen Wiedergabe von Werken oder Gegenständen zu nutzen, die durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt sind, wie Texte, Bilder, Fotografien, musikalische Werke, audiovisuelle Werke, Software und Videospiele, ohne Genehmigung. Der Mieter wird darüber informiert, dass eine Sharing-Software, wenn sie mit dem Internet verbunden ist, automatisch heruntergeladene Dateien bereitstellen kann. Wurde eine Sharing-Software verwendet, um geschützte Werke herunterzuladen, ist es daher vorzuziehen, sie zu deaktivieren.

Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die vom Vermieter festgelegte Sicherheitsrichtlinie sowie die Nutzungsregeln für das Netzwerk und die IT-Ausstattung einzuhalten.

Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Inhaber eines Internetzugangs, im vorliegenden Fall der Vermieter, verpflichtet ist, diesen Zugang zu sichern, damit er nicht zu Zwecken der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder öffentlichen Wiedergabe von Werken oder Gegenständen, die durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt sind, genutzt wird, andernfalls macht er sich strafrechtlich haftbar.

Diese Verantwortung des Inhabers des Zugangs schließt in keiner Weise die des Mieters aus, dem eine Urheberrechtsverletzung (Artikel L. 335-3 des Code de la propriété intellectuelle) vorgeworfen werden kann ».

5. INTERNETZUGANG

« Der Mieter verpflichtet sich beim Zugang zum Internet, diesen Zugang nicht zu Zwecken der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder öffentlichen Wiedergabe von Werken oder Gegenständen zu nutzen, die durch das Urheberrecht des Autors oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt sind, wie Texte, Bilder, Fotografien, musikalische Werke, audiovisuelle Werke, Software und Videospiele, ohne Genehmigung. Der Mieter wird darüber informiert, dass eine Sharing-Software, wenn sie mit dem Internet verbunden ist, automatisch heruntergeladene Dateien bereitstellen kann. Wurde eine Sharing-Software verwendet, um geschützte Werke herunterzuladen, ist es am besten, sie zu deaktivieren.

Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die vom Vermieter festgelegte Sicherheitsrichtlinie sowie die Nutzungsregeln des Netzwerks und der Computergeräte einzuhalten.

Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Inhaber eines Internetzugangs, in diesem Fall der Vermieter, verpflichtet ist, diesen Zugang zu sichern, damit er nicht zu Zwecken der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder der öffentlichen Wiedergabe von Werken oder Gegenständen genutzt wird, die durch das Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt sind, andernfalls droht strafrechtliche Verantwortung.

Diese Verantwortung des Inhabers des Zugangs schließt in keiner Weise die des Mieters aus, der wegen einer Fälschungshandlung belangt werden kann (Artikel L. 335-3 des Gesetzes über geistiges Eigentum) ».

 

6. STORNIERUNG

Der Kunde kann seine Reservierung bis zu 7 Tage vor der Ankunft kostenlos stornieren. Der Kunde muss den Gesamtbetrag der Reservierung zahlen, wenn er innerhalb der 7 Tage vor der Ankunft storniert.

6. STORNIERUNG

Gäste können ihre Reservierung bis zu 7 Tage vor der Ankunft kostenlos stornieren. Der volle Betrag der Reservierung wird berechnet, wenn innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft storniert wird.